Die Hühnerhaltung wird immer beliebter und ist vor allem in ländlichen Gegenden relativ leicht umzusetzen.
Wer sich allerdings mit der Hühnerhaltung befassen möchte, um selbst immer frische Eier zu erhalten, sollte die gesetzlichen Grundlagen kennen, die geltend gemacht werden, sobald man Hühner innerhalb eines Wohngebietes halten möchte.
Wer diese nicht beachtet, kann schnell Probleme mit dem Rechtgeber bekommen und die Hühnerhaltung kann verboten oder gestoppt werden.
Ist Hühnerhaltung im Wohngebiet erlaubt?
Prinzipiell ist Hühnerhaltung in einem Wohngebiet erlaubt, wenn man sich alle gesetzlichen Verordnungen in Bezug auf diese Tierhaltung hält. Dabei gibt es einige Auflagen, welche dringend beachtet werden müssen, damit man keine Bußgelder zahlen muss oder ein Verbot der Hühnerhaltung auferlegt wird.
Das Baurecht
Sollte man nur einen Hahn und vier Hühner in seinem Garten halten wollen dann darf man dies auch im Wohngebiet machen, ohne dass man baurechtliche Maßnahmen beachten müsste. Dies ist laut der Baunutzungsordnung gestattet. In diesem Bezug werden die Hühner ähnlich wie Meerschweinchen oder Kaninchen als Kleintiere behandelt. Die private Hühnerhaltung in einem Wohngebiet ist also zulässig. Dabei ist es zu empfehlen, dass man sich dazu entscheidet kleine versetzbare Hühnerställe zu nutzen Möchte man nun aber einen festen Hühnerstall auf dem eigenen Grundstück aufbauen, dann werden die Vorschriften für eine Immobilie geltend gemacht.
Dabei gibt es gesetzliche Bestimmungen, welche sich auf die Höchstgrößen der Hühnerställe beziehen. Ebenso muss ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden.
Das Seuchenrecht
Sobald man sich dafür entschlossen hat, sich Hühner halten zu wollen, muss man jedes einzelne Tier auch beim zuständigen Veterinäramt anmelden. Dies gilt sowohl für Hühner, als auch für Enten, Fasane oder anderes Geflügel. Dabei muss bei der Anmeldung der Name und die Adresse des Halters angegeben werden. Zudem muss man den Standort melden und die Anzahl der Tiere sowie die Nutzungsart.
Ebenso muss man eine entsprechende Meldung bei der Tierseuchenkasse durchführen. Hier sind kleine Tierbestände dann allerdings mit keinen Kosten verbunden, was von Bundesland zu Bundesland allerdings auch unterschiedlich gehandhabt werden kann.
Das Nachbarschaftsrecht
Wer sich dazu entschließt Hühner in einem Wohngebiet zu halten, der wird zwangsläufig auch Nachbarn haben, auf deren Rechte man zu achten hat. Gerade krähende Hähne können hier zu extremen Streitigkeiten führen, wenn die Nachbarn sich dadurch gestört fühlen, Bevor man sich also zur Hühnerhaltung entschließt, sollte man diese Entscheidung auch mit den direkten Nachbarn abstimmen. Denn wenn das Krähen oder das Gackern die Nachbarn stören sollte, tritt hierbei das private Nachbarschaftsrecht in Kraft.
In Bezug auf krähende Hähne wurden hier bereits zahlreiche juristische Urteile gesprochen, die einem die Hühnerhaltung verbieten. Es gibt sogar Urteile bei denen Stundenpläne festgelegt worden sind, die darüber entscheiden in welchem Zeitraum ein Hahn krähen darf. In den Stunden in welchen der Hahn nicht krähen darf, muss man die Tiere in einem schallisolierten Stall unterbringen um Störungen zu vermeiden.
Die Arzneimittelpflicht
Zudem sind Hühnerhalter dazu verpflichtet, auch jegliche Arzneimitte die den Tieren zugekommen sind, schriftlich festzuhalten. Ebenso ist es wichtig angeben zu können, welche Futtermittel die Tiere im Allgemeinen erhalten haben. Entsprechende Belege sind aufzubewahren um sie bei einer möglichen Kontrolle vorzeigen zu können.
Das Lebensmittelrecht
Hält man die Hühner nur im eigenen Garten um die Eier für den Eigenverzehr zu nutzen, stellt das Lebensmittelrecht keine Problematik dar. Dies wird aber geltend sobald man Eier an Bekannte oder Freunde abgeben möchte. Hat man einen Bestand unter 350 Tieren darf man die Eier nur unter folgenden Bedingungen abgeben:
- Die Eier werden an den Endverbraucher zum Eigenbedarf abgegeben und stammen aus eigenen Erzeugnissen.
- Man muss die Eier nach Gewichts- und Güteklassen sortieren.
- Vor der Abgabe der Eier müssen diese trocken, sauber und frei von Fremdgerüchen gelagert werden. Die Aufbewahrung sollte bei einer konstanten Temperatur erfolgen.
- Das gesetzliche Mindesthaltbarkeitsdatum ist der 28. Tag nach dem Lagern.
- Ab dem 18.Tag nach dem Legen sind die Eier bei einer Temperatur von +5 C°bis +8 C°zu lagern.
- Nach dem 21. Tag nach dem Legen dürfen Eier nicht mehr an mögliche Verbraucher abgegeben werden.
- Bruch- oder Knickeier dürfen überhaupt nicht abgegeben werden.
- Wenn man eine Verpackung oder Umhüllung für die Eier verwenden möchte, muss diese leicht zu reinigen sein. Eierumhüllungen aus Pappkarton dürfen in keinem Fall wiederverwendet werden.
Die Impfpflicht
https://www.youtube.com/watch?v=7dNTgPVE7Ss
Fazit
Die Hühnerhaltung kann ein schönes Hobby sein und bringt einem auch täglich frische Eier für den Verzehr. Wer damit allerdings beginnen möchte, sollte sich wirklich zunächst mit allen gesetzlichen Bestimmungen auseinander setzen, die dem Halter dafür auferlegt werden. Wenn man sich nicht sicher ist, kann man sich auch beim örtlichen Tierarzt nach den genauen Bestimmungen informieren, damit man mit seinem Hühnerstall immer auf der gesetzlich abgesicherten Seite ist und nicht mit Bußgeldern konfrontiert wird.